Die Mobilfunkbetreiber installieren ihre Antennenmasten an genau definierten Stellen in unserer Landschaft, um eine maximale Abdeckung - und damit eine maximale Zugänglichkeit innerhalb und außerhalb des Gebäudes - für die belgische Bevölkerung zu gewährleisten.
Sowohl die Anstiftung zum Angriff als auch die Beschädigung von Antennenmasten sind nach dem Gesetz strafbare Handlungen. Die Täter sind für den Schaden verantwortlich, den sie den Betreibern aber auch Dritten zufügen. Darüber hinaus sind die verursachten Schäden eine Bedrohung für die Nutzung der Mobilfunkdienste durch die Bewohner dieses Gebiets und die Passanten. Die beeinträchtigte Konnektivität könnte nämlich die Einrichtung von Anrufen an Notdiensten und wesentlichen Diensten (Ärzte, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Giftnotrufzentrale, Zentrum für Suizidprävention, Anlaufstelle häusliche Gewalt usw.) erschweren. Sie könnte auch das ordnungsgemäße Funktionieren der Notdienste beeinträchtigen, die im Falle eines Notrufs die Standortdaten eines Anrufers verwenden können, der z.B. nicht in der Lage ist, seinen Standort selbst anzugeben.
Schäden an mobilen Geräten sind besonders unverantwortlich während dieser Corona-Lockdown-Zeit, die wir erleben, in der es wichtiger denn je ist, dass wir mit unseren Familien und Angehörigen in Kontakt bleiben, dass wir die Notdienste erreichen können und dass wir weiterhin am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen.