Am 1. März dieses Jahres erhöhte bpost seine Tarife um durchschnittlich 7,32 % für Postdienste, die Teil des sogenannten "Kleinverbraucherpakets" sind (Postdienste wie Standarddienste und Pakete, die häufig von Privatpersonen und kleinen Gewerbetreibenden genutzt werden).
Das Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über Postdienstleistungen machte es dem BIPT unmöglich, die Tariferhöhung im Voraus zu überprüfen. Im Jahr 2018 ermöglicht das neue Postgesetz dem BIPT lediglich eine nachträgliche Kontrolle der Tarife auf der Grundlage einer neuen Preisobergrenzenformel.
Auf der Grundlage dieser Formel genehmigt das BIPT nun diese Preiserhöhungen, wenn auch mit erheblichen Vorbehalten.
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