Am 29. August 2016 hat bpost ihren jährlichen Vorschlag für eine Preiserhöhung für den „Kleinverbraucherkorb“ dem BIPT unterbreitet. (d.h. repräsentative Postdienste, die von Privatpersonen und Kleinberufsnutzern benutzt werden).
Das BIPT hat diese Preiserhöhung zum ersten Mal abgelehnt, weil die betreffenden Preise nicht die gesetzliche Verpflichtung der Kostenorientierung erfüllen.
Nach einer ausführlichen Analyse stellt sich heraus, dass die vorgeschlagene Tariferhöhung zu Preisen führen würde, die deutlich die Kosten plus eines angemessenen Gewinns überschreiten würden, was im Widerspruch zum europäischen und belgischen postalischen Gesetzesrahmen für Universalpostdienste ist. Das Gesetz sieht vor, dass eine vorgeschlagene Tariferhöhung in einem solchen Fall vom BIPT abgelehnt werden muss.