Am Ende des Jahres 2013 hat das BIPT bei einigen Telekombetreiber eine Kontrollkampagne geführt über die Einhaltung wichtiger Regeln zum Verbraucherschutz in den allgemeinen Verkaufsbedingungen und anderen Geschäftsdokumenten.

Die Kontrolle betraf was die Betreiber darin festlegen bezüglich der Kündigungsmöglichkeiten, des Zugangs zu Hilfsdiensten, der Entschädigungen für einen schlechten Dienst und der Verzugsentschädigungen.

Es hat sich herausgestellt, dass nicht alle Betreiber in Ordnung waren. Gegebenenfalls hat das BIPT den Betreibern eingehend auf die Verletzungen Ihrer allgemeinen Bedingungen aufmerksam gemacht und hat zugleich mit Ihnen zusammen Lösungen gesucht. Danach konnten die Betreiber, auf Antrag des BIPT, die notwendigen Anpassungen anbringen.

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