CLI-Spoofing, d. h. die Manipulation der bei einem eingehenden Anruf angezeigten Rufnummer, ist ein großes Problem mit negativen Auswirkungen für die belgischen Bürger und Unternehmen.

In diesem Zusammenhang wurde bereits der KE vom 12. Mai 2024 zur Bekämpfung internationaler Anrufe mit gefälschten belgischen Rufnummern eingeführt.

Diese Gesetzgebung wirft im Sektor gewisse Fragen hinsichtlich der konkreten praktischen Umsetzung auf.

Diese Mitteilung soll diese Fragen beantworten.

In der Mitteilung wird zunächst die aktuelle Situation beschrieben und anschließend auf einen Sonderfall eingegangen.

Der Königliche Erlass legt fest, dass es Aufgabe des Betreibers ist, der den eingehenden internationalen Anruf über seine internationale Netzschnittstelle empfängt, die entsprechenden Sperrmaßnahmen zu ergreifen.

Grundsätzlich gilt dies für den Betreiber, der über einen SIP/SBC-Server auf belgischem Staatsgebiet verfügt und als Erster den betrügerischen Anruf aus dem Ausland von einem im Ausland befindlichen SIP/SBC-Server empfängt. Der Sonderfall, der in dieser Mitteilung behandelt wird, sind Transitgespräche, d. h. Anrufe von Belgien nach Belgien, deren Weiterleitung jedoch über Infrastruktur erfolgt, die sich im Ausland befindet.

Um sicherzustellen, dass dieser Verkehr weiterhin als Inlandsverkehr betrachtet wird, muss der Betreiber den Inlands- und den Auslandsverkehr streng voneinander trennen.

Dies geschieht, indem der eingehende internationale Verkehr über eine speziell dafür vorgesehene Leitung geleitet wird, die vollständig unter der Kontrolle des Betreibers steht, bei dem der Anruf getätigt wurde.

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