Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
Das BIPT erkennt an, dass eine FUP Grenzen für die „angemessene Nutzung“ setzen kann, um allen Kunden des Netzes ein hochwertiges Internet zu garantieren.
Das BIPT ist jedoch der Meinung, dass die Telekombetreiber den Begriff „unbegrenzt“ nur für Tarifpläne verwenden dürfen, deren Datenvolumen der übergrößten Mehrheit der Kunden ermöglicht, Zugang zum Internet zu bekommen ohne Drosselung der Geschwindigkeit.
Für Festnetz-Internet ist das BIPT der Meinung, dass ein monatliches Datenvolumen von 3 Terabyte wenigstens die Grenze einer FUP bilden sollte. Für mobiles Internet ist das 300 Gigabyte.
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