Seit diesem Jahr müssen bestimmte Postbetreiber, die grenzüberschreitende Paketzustelldienste erbringen, die aus der neuen EU-Verordnung resultierenden Verpflichtungen erfüllen.
Diese Verordnung bezweckt, die E-Commerce innerhalb der Union weiter zu unterstützen und den postalischen Markt transparenter zu machen.
Die Postbetreiber haben bis Ende Januar Zeit, sich beim BIPT zu melden und ihre öffentlichen Listen der Tarife zu übermitteln.
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR, NL)
- FR: Dokument herunterladen "Nouvelles obligations pour les opérateurs postaux en exécution du règlement européen relatif aux services de livraison transfrontière de colis"
- NL: Dokument herunterladen "Nieuwe verplichtingen voor postale operatoren in uitvoering van Europese Verordening betreffende grensoverschrijdende pakketbezorgdiensten"