In Belgien sind zwei Behörden für die Umsetzung der TCO-Verordnung zuständig:  

1. Die Föderale Staatsanwaltschaft

  • Kann Anordnungen zur Entfernung terroristischer Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu diesen Inhalten erlassen;
  • Kann grenzüberschreitende Anordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten überprüfen.

2. Das BIPT

  • Überwacht die Durchführung der Maßnahmen, die von risikoreichen Hostingdiensteanbietern ergriffen werden müssen;
  • Kann im Falle bestimmter Verstöße gegen die TCO-Verordnung Sanktionen gegen Hostingdiensteanbieter verhängen.
    Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen kann der Hostingdiensteanbieter vom BIPT mit einer finanziellen Sanktion (Zwangsgeld oder Geldstrafe) belegt werden, die in bestimmten Fällen bis zu 4 % des vom Anbieter erwirtschafteten weltweiten Jahresumsatzes betragen kann.  

Das BIPT und die Föderale Staatsanwaltschaft arbeiten sowohl auf belgischer Ebene als auch mit ihren Kollegen in den anderen EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und Europol eng zusammen. 

Kontaktinformationen

Wenn Sie Fragen zur TCO-Verordnung haben, können Sie sich unter folgender Adresse an das BIPT wenden: tco@bipt.be.

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