• Verbotene und/oder besondere Anlagen

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    Störsender (Jammers) sind speziell dafür ausgelegt, Störungen zu verursachen. Die Einfuhr, die Vermarktung, das Eigentum, der Besitz, oder die Nutzung dieser sind in Belgien verboten. Die Bereitstellung auf dem europäischen Markt ist ebenfalls verboten. Geschwindigkeitsradardetektoren und TETRA-Detektoren sind Funksignalempfänger; die Nutzung, der Besitz, das Eigentum, die Einfuhr, der Verkauf und sogar die Werbung von Geschwindigkeitsradardetektoren oder TETRA-Detektoren sind in Belgien verboten. Sie können einen Scanner oder Empfänger kaufen und besitzen, jedoch können Sie nur die Frequenzen hören, für die Sie vom Eigentümer eine Zulassung haben oder die frei gehört werden können.
  • Die nationalen Beschränkungen

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    Die Rechtsvorschriften sehen vor, dass aus den Angaben auf der Verpackung die Mitgliedstaaten hervorgehen, in denen nationale Beschränkungen gelten.
  • Geräte im Ausland und im Internet kaufen

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    Es wird davon ausgegangen, dass die auf dem EU-Markt bereitgestellten Funkanlagen konform sind. Die Marktüberwachungsbehörden wie das BIPT stellen sicher, dass ausschließlich konforme Funkanlagen auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Käufer muss jedoch immer darauf achten und überprüfen, ob das von ihm gekaufte Gerät mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und ob ihm die EU-Konformitätserklärung des Herstellers beigefügt ist. Wenn Sie Geräte außerhalb des europäischen Marktes kaufen, laufen Sie Gefahr, als Einführer angesehen zu werden. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass das Material für den EU-Markt bestimmt ist, und dass es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Genehmigungsfreie Funknutzung

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    Damit diese Kommunikationsgeräte störungsfrei verwendet werden können, ist die Zuteilung einer spezifischen Frequenz an jeden Nutzer erforderlich. Aus diesem Grund muss eine Zulassung beim BIPT beantragt werden. Aber bestimmte Anlagen sind von einer Genehmigung ausgeschlossen.
  • Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Zustellung

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    Die Postsendungen werden zu Hause oder postlagernd zugestellt. Die postlagernde Zustellung ist gebührenpflichtig, außer für Blindensendungen und damit gleichgesetzte Postsendungen.
  • Marktüberwachung

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    Es handelt sich um alle Geräte, die Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen können. Das BIPT ist mit der Kontrolle der Konformität von den auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen beauftragt. Die Marktüberwachung bietet den Verbrauchern Schutz, trägt zu einem fairen Wettbewerb bei und verhindert die Vermarktung von Geräten, die die Bevölkerung gefährden und/oder funktechnische Störungen verursachen können. Zusätzlich zu den Konformitätsanforderungen in einigen Ländern des Europäischen Marktes können jedoch zusätzliche Beschränkungen für Funkanlagen gelten.
  • Festnetze (Richtfunkanlagen)

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet.
  • Radare

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    Ein Radar ist ein System, das mithilfe von Funkwellen die Anwesenheit von Objekten (Zielen) in der Luft, an Land oder auf See erkennt.
  • Roaming

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    Von Roaming ist die Rede, wenn Sie auf Auslandsreise Mobilfunkdienste benutzen (d.h. anrufen, simsen und mobiles Internet nutzen): sie rufen im Land, wo Sie sich befinden, eine Festnetz- oder Mobilfunknummer an (oder senden eine SMS oder MMS an eine solche Nummer). Roaming darf nicht mit internationalen Gesprächen verwechselt werden. Im letzteren Fall handelt es sich um Anrufe und Textnachrichten aus Belgien an eine Rufnummer im Ausland. Dieser Unterschied ist wichtig, denn bei Gesprächen innerhalb der Europäischen Union können die Gebühren viel teurer sein als Roaming innerhalb der Europäischen Union.
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