• Das KMI und das BIPT arbeiten für die Detektion von Radarstörungen zusammen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das Königliche Meteorologische Institut (KMI) und das BIPT arbeiten für die Detektion von Radarstörungen zusammen.Radarbilder können durch Sendegeräte, die dasselbe Frequenzband mit einem Radar (rund 5 GHz) teilen, gestört werden. Oft handelt es sich um kräftige Wi-Fi-Sender, die es ermöglichen, eine drahtlose Verbindung zwischen zwei Punkten herzustellen, z.B. an einem Campingplatz oder in einem Unternehmen, wo man verschiedene Gebäude über ein drahtloses Internet miteinander verbinden will.Ein Wi-Fi-Sender muss das Frequenzband ständig abhören, um zu kontrollieren, ob kein Wetterradar dieselbe Frequenz benutzt. Bejahendenfalls muss der Wi-Fi-Sender seine Frequenz durch DFS (= Dynamic Frequency Selection) anpassen. Leider machen bestimmte Geräte das nicht, wodurch die Wetterradare gestört werden.Der Kontrolldienst des BIPT hat nach Rücksprache mit dem Radarteam des KMI den Beschluss gefasst, besser Information auszutauschen und einen Aktionsplan zu fassen, in der Absicht, in Zukunft unerwünschte Störsender ausfindig zu machen.
  • Postbenutzer wollen eine Dienstleistung hoher Qualität und sind für modernere postalische Anwendungen aufgeschlossen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Der emotionale Wert von Postsendungen hat sich auf Pakete verlagert. Die Benutzer sind im Allgemeinen über das jetzige Postnetz zufrieden.
  • Mitteilung vom 13. Februar 2017 über eine übergreifende Analyse der postalischen Bedürfnisse in Belgien

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Artikel 5 der europäischen Postrichtlinie sieht vor, dass die Bereitstellung des Universaldienstes sich ‚[...] entsprechend den technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten sowie gemäß den Bedürfnissen der Nutzer‘ weiterentwickeln soll. Das BIPT veröffentlicht deshalb alle drei Jahre eine Studie, in der Absicht, die Bedürfnisse postalischer Benutzer zu beobachten und sich darüber eine Übersicht zu schaffen. Die Vorzüge der Verbraucher sind einerseits über eine quantitative Studie und andererseits über eine ergänzende qualitative Studie analysiert worden. Dank der Kombination der zwei Forschungsmethoden kann eine gründlichere Analyse der Bedürfnisse privater und berufsmäßiger postalischer Benutzer gemacht werden. Beide Studien sind für alle Stakeholder wichtig. Einerseits werden die Benutzer über die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen des Universalpostdienstes informiert. Andererseits bekommen Betreiber Einsicht in die Bedürfnisse der postalischen Benutzer, so dass sie denen entsprechen können. Schließlich machen die Studien es für den Gesetzgeber einfacher, die Angebotsseite des Universalpostdienstes möglichst eng an die Nachfrageseite des Universalpostdienstes anzuschließen.
  • Mitteilung vom 7. Februar 2017 über die qualitative Studie über die Perzeptionen der Benutzer auf dem belgischen Postmarkt

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht alle drei Jahre eine Studie über die Bedürfnisse postalischer Benutzer. Verschiedene Kategorien postalischer Benutzer wurden Ende 2016 befragt, um einen Gesamteindruck der Perzeptionen der Benutzer über den Universalpostdienst in Belgien zu bekommen. Das Ziel dieser Studie bestand darin, sich über etwaige geänderte Bedürfnisse von Benutzern und bestimmte Tendenzen aus der Verbraucherperspektive eine Übersicht zu schaffen.
  • Beschluss vom 16. Januar 2017 über die Zusammensetzung des im Königlichen Erlass vom 5. Mai 2006 zur Festlegung eines Schlichtungsverfahrens vor dem BIPT gemeinten Kollegiums für das Jahr 2017

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Beschluss über die Zusammensetzung des Versöhnungskollegiums für das Jahr 2017.
  • Gutachten des Wettbewerbsrates vom 14. Februar 2017 (MTR)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Gutachten des Wettbewerbsrates vom 14. Februar 2017 (MTR)
  • Nutzungsbedingungen und Urheberrechte

    Seiten
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  • Konsultation über die technischen und operationellen Bedingungen bezüglich der mobilen Kommunikationsdienste an Bord von Luftfahrzeugen

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Konsultation betrifft die technischen und operationellen Bedingungen zur Nutzung von Funkfrequenzen damit MCA-Dienste angeboten werden können. Ref : « CONSULT-2017-A3 » Die antwortfrist läuft bis den 3. März 2017 Ansprechpartner: Michaël Vandroogenbroek (02 226 88 11) Die Antwortadresse ist: consultation.sg@ibpt.be
  • Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 31. Januar 2017 über die Nummerierungsaspekte der eCall-Dienste

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die antwortfrist läuft bis den 17, April 2017 Die antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be  Ref.: "Consult-2017-E4"  Ansprechpartner: Jan Vannieuwenhuyse (+32 2 2268759)
  • Statistischen Daten zur Vorratsdatenspeicherung 2014-2015

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Artikel 126 des Gesetzes vom 13. Juni 2015 über die elektronische Kommunikation, ergänzt durch den Königlichen Erlass vom 19. September 2013 verpflichtet manche Betreiber dazu, hauptsächlich für die Gerichtsbehörden, Identifizierungsdaten zu bewahren. Einmal im Jahr müssen diese Betreiber diesem Erlass gemäß dem BIPT Statistiken über den Zugriff zu diesen Daten mitteilen. Anschließend werden diese Statistiken in ein offizielles Bericht übernommen, das dem Justizminister und dem für die elektronische Kommunikation zuständigen Minister zugeschickt wird. Wegen der Transparenz dem Publikum gegenüber setzt das BIPT eine konsolidierte öffentliche Fassung dieses Berichts online, das die Statistiken aller Betreiber für die Jahre 2014 und 2015 umfasst. Indem es eine konsolidierte und gültig erklärte Mitteilung der Ergebnisse des ganzen Bereichs privilegiert, indem es seine durch das einschlägige Gesetz zugeteilte Rolle einer dritten Vertrauensperson zeigt, will das BIPT die Transparenz bieten, die erforderlich ist, um das Vertrauen des Verbrauchers in den elektronischen Kommunikationsdiensten auf einem hohen Niveau zu halten. So beugen wir auch der Arbeitsbelastung vor, der jeder Betreiber ausgesetzt wäre, sollte er die eigenen Statistiken individuell liefern, die von einem Betreiber zum anderen vielleicht nicht auf denselben Hypothesen basieren würden. Es handelt sich also um: die Ziffern mit Bezug auf die Anträge der Behörden für die Jahre 2014 und 2015; die Anzahl verschickter Daten; die Ziffern mit Bezug auf die Fristen, nach denen diese Daten beantragt wurden; die Anträge, die nicht bewilligt wurden.
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