Mein Anbieter wendet eine Regelung der angemessenen Nutzung für Roamingdienste an: Was bedeutet das?

Die Anbieter haben das Recht, die Nutzung von Roamingdiensten in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) von einer Regelung der angemessenen Nutzung abhängig zu machen.

Diese kann zwei verschiedene Formen annehmen:

  • Der Betreiber kann Ihre Anwesenheit und Ihren Verbrauch im Ausland über einen Zeitraum von vier Monaten überwachen:
    • Wenn während vier Monaten Ihr Verbrauch und Ihre Präsenz im Roaming mehr als 50% betragen, muss Ihr Anbieter Sie darauf hinweisen und Sie auffordern, Ihr Verhalten zu ändern;
    • Nachdem Sie die Warnmeldung von Ihrem Anbieter erhalten haben, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihr Verhalten zu ändern;
    • Wenn Ihre Präsenz und Ihr Verbrauch nach Ablauf dieser zwei Wochen unverändert bleiben, kann Ihr Anbieter einen Tarifzuschlag für Roamingdienste anrechnen.
  • Der Anbieter kann den Verbrauch von mobilem Internet (Ihre Daten) beim Roaming einschränken. Wenn Sie sich in diesem Fall im Roaming befinden und das von Ihrem Anbieter festgelegte Limit für mobiles Internet überschreiten, kann der Anbieter für den mobilen Internetdienst im Roaming einen Tarifzuschlag anrechnen. 

Im Falle einer Überschreitung der Regelung der angemessenen Nutzung (in welcher Form auch immer) dürfen die vom Anbieter angerechneten Tarifzuschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:

Was tun Sie? Was zahlen Sie?
(inkl. MwSt.)
Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
(1,9 Eurocent ab 2025)
Sie werden angerufen Höchstens 0,2 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
(0,3 Eurocent ab 2025)
Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
Sie surfen im Internet  Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis
(0,2 Eurocent ab 2025)
Nach oben