Das ist möglich.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen:
- überprüfen Sie, ob die Merkmale des sozialen Internetangebots Ihres Festnetz-Internetanbieters (oder eines anderen Anbieters) Ihren Bedürfnissen entsprechen;
- Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Antrag bei dem Anbieter des sozialen Internetangebots Ihrer Wahl einreichen;
- Dieser leitet Ihren Antrag an den FÖD Wirtschaft weiter, der die Bedingungen für die Gewährung überprüft.
Achtung: Sobald Sie Ihr Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt („ehemaliger“ Sozialtarif), kündigen, verlieren Sie diese Ermäßigung endgültig. Nach dem 01.03.2024 können nur noch Anträge für das soziale Internetangebot eingereicht werden.