Nein, Sie können nicht beide Formeln gleichzeitig verwenden.
Um das neue soziale Internetangebot zu genießen:
- müssen Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen.
Achtung: diese Bedingungen unterscheiden sich von den Bedingungen für die Gewährung der Sozialermäßigung auf der Telekomrechnung, die bis zum 01.03.2024 beantragt werden konnte („ehemaliger“ Sozialtarif); - darf kein Mitglied des Haushalts bereits einen „ehemaligen“ Sozialtarif genießen.