Befristet oder unbefristet? 

Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

  • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
  • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

 

Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

Weitere Auskünfte:

Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
 

Monat Restwert Monat Restwert
0 € 240 13 € 110
1 € 230 14 € 100
2 € 220 15 € 90
3 € 210 16 € 80
4 € 200 17 € 70
5 € 190 18 € 60
6 € 180 19 € 50
7 € 170 20 € 40
8 € 160 21 € 30
9 € 150 22 € 20
10 € 140 23 € 10
11 € 130 24 € 0
12      

Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

 

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