Meinem Anbieter wurde eine Ausnahmeregelung für das Roaming gewährt. Was bedeutet das?
Die Anbieter haben das Recht, beim BIPT eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen erlaubt, Tarifzuschläge für Roamingdienste in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) anzurechnen.
Derzeit wurde keinem belgischen Anbieter eine solche Ausnahmeregelung gewährt.
Die im Rahmen einer solchen Ausnahmeregelung angewendeten Tarifzuschläge dürfen die folgenden Beträge nicht überschreiten:
Was tun Sie? | Was zahlen Sie? (inkl. MwSt.) |
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Sie rufen jemanden an | Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis |
Sie werden angerufen | Höchstens 0,94 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen |
Sie senden eine SMS | Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis |
Sie empfangen eine SMS | Kein Zuschlag möglich |
Sie surfen im Internet | Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis |