Nein.

Es wird nur verpflichtet zwei Liefermethoden anzubieten.

Es kann sich zum Beispiel um eine Lieferung nach Hause, einen Postpunkt, ein Paketautomat, usw. handeln. Die Lieferung nach Hause muss nicht verpflichtet angeboten werden.

Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Geschäfte die nur die Abholung im eigenen Laden anbieten. Sie müssen keine zusätzliche Liefermethode anbieten. 

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