Ab 2021 nahmen die Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende.

Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.

Für weitere Auskünfte über die Zollgebühren und die Zollabfertigungskosten: Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Mehrwertsteuerregeln für Online-Einkäufe.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden.

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