Ab 2021 nahmen die Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende.
Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.
Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.
Für weitere Auskünfte über die Zollgebühren und die Zollabfertigungskosten: Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Mehrwertsteuerregeln für Online-Einkäufe.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden.