Alles, was Sie über 5G wissen sollten
Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie.
Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden.
Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:
- Region Brüssel-Hauptstadt
 Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
 Tel. 02 775 75 75
 
- Flämische Region
 Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
 Tel. 02 553 11 31
- Wallonische Region
 Institut scientifique de service public
 Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP