• Kontrollen / Störungen

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    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" beauftragt. Die Störungen können telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail gemeldet werden. Die Störungen von Telefonen müssen zunächst Ihrem Telefonanbieter gemeldet werden.
  • Postalischen Punkte

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    Wie kann ich den nächsten Briefkasten und die letzte Leerungszeit finden?
  • Jagd

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    CB- und PMR 446-Geräte dürfen ohne Genehmigung für die Jagd verwendet werden; das BIPT hat 8 Frequenzen für die Jagd mit einer maximalen Leistung von 5 Watt für eine Verwendung in ganz Belgien zugeteilt.
  • Radare

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    Ein Radar ist ein System, das mithilfe von Funkwellen die Anwesenheit von Objekten (Zielen) in der Luft, an Land oder auf See erkennt.
  • Mobilfunknetze

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    Funknetze sind für die Kommunikation zwischen mobilen und/oder tragbaren Stationen, eventuell über Basisstationen, mittels Sprach- oder Datenübertragung vorgesehen.
  • Veranstaltungen

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    Für Großveranstaltungen (Formel 1-Grand Prix, Tour de France usw.) richtet das BIPT eine spezielle Struktur ein, die eine optimale Verwaltung der Frequenzen ermöglicht.
  • Festnetze (Richtfunkanlagen)

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet.
  • Bpost-Netzwerk

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    bpost hat ein umfangreiches Netzwerk von postalischen Punkten, die Folgendes umfassen: Postämter Posthaltepunkt PostPunkte
  • Marktüberwachung

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    Es handelt sich um alle Geräte, die Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen können. Das BIPT ist mit der Kontrolle der Konformität von den auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen beauftragt. Die Marktüberwachung bietet den Verbrauchern Schutz, trägt zu einem fairen Wettbewerb bei und verhindert die Vermarktung von Geräten, die die Bevölkerung gefährden und/oder funktechnische Störungen verursachen können. Zusätzlich zu den Konformitätsanforderungen in einigen Ländern des Europäischen Marktes können jedoch zusätzliche Beschränkungen für Funkanlagen gelten.
  • Verbotene und/oder besondere Anlagen

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    Störsender (Jammers) sind speziell dafür ausgelegt, Störungen zu verursachen. Die Einfuhr, die Vermarktung, das Eigentum, der Besitz, oder die Nutzung dieser sind in Belgien verboten. Die Bereitstellung auf dem europäischen Markt ist ebenfalls verboten. Geschwindigkeitsradardetektoren und TETRA-Detektoren sind Funksignalempfänger; die Nutzung, der Besitz, das Eigentum, die Einfuhr, der Verkauf und sogar die Werbung von Geschwindigkeitsradardetektoren oder TETRA-Detektoren sind in Belgien verboten. Sie können einen Scanner oder Empfänger kaufen und besitzen, jedoch können Sie nur die Frequenzen hören, für die Sie vom Eigentümer eine Zulassung haben oder die frei gehört werden können.
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