Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Vergleichende Studie des Preisniveaus der Telekomprodukte für Geschäftskunden in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich [Tarife aus der Periode Februar/März 2017]
Veröffentlichungen › Studie -
02/08/2017
Die genauso wie in 2014, 2015 und 2016 von der Teligenabteilung von Strategy Analytics Ltd. durchgeführte Studie vermittelt ein Bild des Preisniveaus der Telekommunikationsdienstleistungen für kleine Unternehmen in Belgien im Vergleich zu Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.
Das BIPT veröffentlicht eine Vergleichsstudie der Preise für Telekommunikationsprodukte für kleine Unternehmen.
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
02/08/2017
Zum vierten Mal seit 2014 veröffentlicht das BIPT eine Studie, die die Preise für Telekommunikationsprodukte für kleine Unternehmen in Belgien mit den Preisen in den Nachbarländern vergleicht. Unternehmen mit geringem Verbrauch von Telekommunikationsdienstleistungen werden in unserem Land mit relativ hohen Kosten konfrontiert. Berufsnutzer, mit einem intensiven Verbrauch mobiler Diensten, haben einen eher durchschnittlichen Verbrauch auf der Kostenebene. Je mehr der Verbrauch der Festnetztelefonie zunimmt, desto stärker steigt die Wettbewerbsposition Belgiens. Die Position Belgiens in der Rangfolge der Länder hat sich im Vergleich zum 2016 für die meisten überprüften Arten von Unternehmen verbessert. Andererseits sind die gesamten Kommunikationskosten für die lokalen Einzelunternehmen (wie eine Bäckerei, eine Schlächterei) und die Verkaufsstelle tatsächlich gestiegen.
Nichtigkeitsklage von Nethys vom 3. Juli 2017 gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 27. April 2017, der eine administrative Geldbuße für die Nichteinhaltung der Einzelgebührenerfassung in Bezug auf elektronische Kommunikation auferlegt
Veröffentlichungen › Streitfall -
18/07/2017
Urteil des Märktehofs vom 28. Juni 2017, in dem die Rücknahme durch Gridmax infolge der Zurückziehung durch das BIPT seines Beschlusses vom 21. März 2017 über die Verlängerung der Nutzungsrechte von Broadband Belgium beurkundet wird
Veröffentlichungen › Streitfall -
18/07/2017
Antrag von Citymesh beim Märktehof auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 21. März 2017 über die Verlängerung der Nutzungsrechte von BROADBAND BELGIUM
Veröffentlichungen › Streitfall -
18/07/2017
Antrag von Citymesh beim Märktehof auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 21. März 2017 über die Verlängerung der Nutzungsrechte von BROADBAND BELGIUM
Urteil des Märktehofs vom 28. Juni 2017, in dem die Rücknahme durch Citymesh infolge der Zurückziehung durch das BIPT seines Beschlusses vom 21. März 2017 über die Verlängerung der Nutzungsrechte von Broadband Belgium beurkundet wird
Veröffentlichungen › Streitfall -
18/07/2017
Urteil des Märktehofs vom 28. Juni 2017, in dem die Rücknahme durch Citymesh infolge der Zurückziehung durch das BIPT seines Beschlusses vom 21. März 2017 über die Verlängerung der Nutzungsrechte von Broadband Belgium beurkundet wird
Arbeitsplan 2017
Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
18/07/2017
Arbeitsplan 2017
Konsultation über den Beschlussentwurf über die Schwellen und Bedingungen für Meldung von Sicherheitsvorfällen
Veröffentlichungen › Konsultation -
14/07/2017
Der Rat des BIPT veranstaltet eine öffentliche Konsultation über einen Beschlussentwurf, der abgefasst worden ist, um den Beschluss des Rates des BIPT vom 1. April 2014 zur Festlegung der Situationen, in welchen die Operatoren dem BIPT einen Sicherheitsvorfall melden müssen und die Bedingungen dieser Meldung zu ersetzen. Der Beschlussentwurf präzisiert, welche Sicherheitsvorfälle zu melden sind, und legt ebenfalls die einschlägigen Bedingungen fest. Weise, worauf die Konsultation beantwortet werden soll Antwortfrist: bis zum 15. September 2017 Antwortadresse per E-Mail: An: consultation.sg@bipt.be Betreff: wird mindestens den Verweis « CONSULT-2017-C2 » enthalten müssen Ansprechpartner: Tim Masy, Ingenieur-Berater, +32 2 226 89 74, tim.masy@bipt.be Antworten sollen elektronisch an die erwähnte Anschrift versendet werden. Bitte, benutzen Sie als erstes Blatt Ihrer Antwort den spezifischen Vordruck, der sich auf dieser Adresse findet: http://www.ibpt.be/en/operators/telecommunication/Markets/form-to-be-used-as-front-page-when-answering-a-public-consultation-organised-by-bipt Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worüber sie handeln, verweisen.
Nichtigkeitsklage von Brutélé vom 3. Juli 2017 gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 27. April 2017, der eine administrative Geldbuße für die Nichteinhaltung der Einzelgebührenerfassung in Bezug auf elektronische Kommunikation auferlegt
Veröffentlichungen › Streitfall -
13/07/2017
Nichtigkeitsklage von Brutélé vom 3. Juli 2017 gegen den Beschluss des Rates des BIPT vom 27. April 2017, der eine administrative Geldbuße für die Nichteinhaltung der Einzelgebührenerfassung in Bezug auf elektronische Kommunikation auferlegt
Konsultation über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte
Veröffentlichungen › Konsultation -
07/07/2017
Das BIPT hat am 7. Juli 2017 seinen Beschlussentwurf über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte veröffentlicht und legt ihn jetzt zur Konsultation vor, gemäß den Artikeln 139 und 140 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen. Weise, worauf die Konsultation beantwortet werden soll Antwortfrist: bis zum 29. September 2017 Antwortadresse per E-Mail: An: consultation.sg@bipt.be Betreff: wird mindestens den Verweis « CONSULT-2017-B8 » enthalten müssen Ansprechpartner: Vincent HANCHIR, Chefökonom +32 2 226 87 78;vincent.hanchir@bipt.be Antworten sollen elektronisch an die erwähnte Anschrift versendet werden. Bitte, benutzen Sie als erstes Blatt Ihrer Antwort den spezifischen Vordruck, der sich auf dieser Adresse findet: http://www.ibpt.be/en/operators/telecommunication/Markets/form-to-be-used-as-front-page-when-answering-a-public-consultation-organised-by-bipt Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worüber sie handeln, verweisen.
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