• Das BIPT und das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (ZCB) schlagen erneut Alarm wegen eines Überflusses an Smishing-Nachrichten nach gefälschten SMS-Nachrichten

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT und das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (ZCB) schlagen erneut Alarm wegen eines Überflusses an Smishing-Nachrichten nach gefälschten SMS-Nachrichten.
  • FAQ

    Es gibt mehrere Prüfungsstufen, vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen: 

    • Für Anfänger:

    Die C-Prüfung (Basisgenehmigung) besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff.
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Zum Bestehen sind 80% der Punkte erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt. Um diese Prüfung ablegen zu können, ist eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung erforderlich, die von einem vom Institut anerkannten Amateurfunkverband organisiert wurde.

    • Für das mittlere Niveau:

    Die B-Prüfung (Novice Genehmigung) besteht aus 38 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (20 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

    • Für Fortgeschrittene:

    Die A-Prüfung (HAREC Genehmigung) besteht aus 48 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (30 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
     

  • Belgien 2021-4

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien.
  • Gutachten vom 17. August 2021 über den Gesetzesvorschlag Nr. 1983 zur Bekämpfung ruhender Verträge

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Gutachten über den Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung ruhender Verträge, indem die Anbieter verpflichtet werden, automatisch die alten Verträge in preisgünstigere Tarifpläne umzuwandeln
  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises.

    Wenn Sie eine Prüfung der Stufe C ablegen möchten, fügen Sie bitte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung von einem anerkannten Verband bei.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen.

    Beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können.

  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

  • Konsultation Richtschnurenentwurf des BIPT über die Bereitstellung von “unbegrentzem” Internet

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation Richtschnurenentwurf des BIPT über die Bereitstellung von “unbegrentzem” Internet
  • Bericht über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien 2020-2021

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Bericht über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien 2020-2021
  • Erhalten / Kündigen einer Genehmigung

    Seiten
    Professionelle Funkbenutzer, die ihre Genehmigung erhalten haben, dürfen ihre Funkanlagen benutzen. Auf dieser Seite wird erklärt, wie Sie eine bestehende Genehmigung kündigen können.
  • FAQ

    Diese Änderungen gelten nur für Verkäufe von Gewerbetreibenden an Privatpersonen (B2C).

    Dies gilt zum Beispiel für einen Online-Kauf eines belgischen Verbrauchers über eine chinesische Plattform. 

    • Der Käufer muss auf alle Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, die Mehrwertsteuer zahlen.
    • Für Waren bis zu 150 Euro, die online von außerhalb der EU gekauft werden, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Verkäufer im neuen Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert ist.
    • Wenn der Verkäufer nicht bei der IOSS registriert ist oder der Wert der Einkäufe 150 Euro übersteigt, muss der Käufer normalerweise zum Zeitpunkt der Lieferung die Mehrwertsteuer an das Transportunternehmen zahlen.

    Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihrem Verkäufer erkundigen, ob die Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle im Verkaufspreis enthalten sind. Prüfen Sie Ihre Bestellung und Ihre Rechnung!

    Alles, was Sie über die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen für E-Commerce wissen müssen (Informationen für Verbraucher in der EU).

    Mehr erfahren (FÖD Finanzen):

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