• FAQ

    Falls es einen finanziellen Ausgleich betrifft, steht es den Betreibern frei, sich für die Weise zu entscheiden, worauf der Ausgleich zuerkannt wird (zum Beispiel eine Gutschrift oder eine Ermäßigung des Abonnementbetrags auf der Rechnung)

    Sie müssen den Endnutzern diese Weise transparent mitteilen.

    Wenn Betreiber ein Sachvorteil (z. B. einen kostenlosen Film) zuerkennen wollen, müssen sie die betroffenen Teilnehmer (oder Nutzer von Prepaidkarten) deutlich darüber informieren und ihnen die Wahlmöglichkeit bieten, darauf zu verzichten und sich stattdessen für einen finanziellen Ausgleich zu entscheiden.

  • FAQ

    Nein.

    Mit Ausnahme von Prepaidkarten müssen Endnutzer den Ausgleich nicht beantragen. Die Betreiber müssen also selbst die notwendigen Maßnahmen treffen.

    Damit die Betreiber über die Unterbrechung informiert sind, haben die Endnutzer jedoch Interesse daran, die Unterbrechungen gleich dem Betreiber zu melden.

    Das gilt insbesondere für Mobilfunkdienste, wo nur die Kunden, welche die Unterbrechung gemeldet haben, Ausgleich bekommen.

  • FAQ

    Ja, solange der Mobilfunkdienst mindestens 8 Stunden in einem fort an der bekannten Rechnungsadresse unterbrochen war.

    Wenn eine Mobilfunkantenne ausfällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es während mindestens 8 Stunden keine Abdeckung gegeben hat. Es ist ja so, dass ein großer Teil des Grundgebiets durch mehr als eine Antenne abgedeckt wird.

    Bei Prepaidkarten müssen die Endnutzer den Ausgleich wohl selbst beantragen.

  • FAQ

    Ein Anspruch auf den gesetzlichen Ausgleich gibt es nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Endnutzer selbst Schuld an der Unterbrechung haben. 

  • Ausgleich bei Dienstunterbrechung

    Seiten
    Endnutzer, deren Telekomdienst (Internet, Fernsehen, Festnetztelefonie oder Mobilfunk) mindestens 8 Stunden in einem fort völlig unterbrochen war, haben Anspruch auf einen Ausgleich durch ihren Telekombetreiber.
  • Belgien 2025-1

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring.
  • Das BIPT beobachtet einen besonders dynamischen und reaktiven Mobilfunkmarkt

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die neue Tarifstudie des BIPT über mobile Telekommunikationsdienste in Belgien zeigt, dass jährliche Einsparungen von bis zu 312 € möglich sind, wenn man die Angebote auf www.bestertarif.be vergleicht.
  • Ergebnisse des Tarifvergleichs der Angebote für Mobilfunkdienste in Belgien [Tarife gültig im 4.Quartal 2024]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Um den Verbrauchern zu helfen, auf einem dynamischen Markt mit raschen Angebotswechseln den Überblick zu behalten, führt das BIPT jährlich einen nationalen Preisvergleich durch.
  • Nationaler Vergleich 2024 - Mobilfunk

    Seiten
    Um dem Verbraucher zu helfen, seine Bedürfnisse und die Angebote, die diese erfüllen, besser zu erkennen, nimmt das BIPT das Beispiel verschiedener Nutzer, deren Bedürfnisse auf vielfältige und differenzierte Weise ermittelt wurden.
  • Mila

    Seiten
    Mila benötigt mindestens 5 GB Datenvolumen und 150 Gesprächsminuten
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