• Ergebnisse der Fahr- und Zugtestkampagne 2025

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Seit 2015 setzt das BIPT Karten der Mobilfunkversorgung online, worauf zu sehen ist, wo die Dienste verfügbar sind, im Freien.
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,91 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Begleitprotokoll zur Datenverarbeitung zwischen dem dem Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und dem BIPT im Rahmen des Datenaustauschs zur effizienten Erteilung von Funkkonzessionen

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Begleitprotokoll im Rahmen des Datenaustauschs zur effizienten Erteilung von Funkkonzessionen
  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 63,30 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 126,61 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 63,30 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • Antragsformular für Funkamateure

    Veröffentlichungen › Formular -
    Antragsformular für Funkamateure
  • Beschluss vom 10. März 2026 über die Messmethode zur Überprüfung der Deckungsverpflichtungen der Eisenbahn gemäß Königlichen Erlasses vom 28. November 2021 (Funkzugang im Frequenzband 700 MHz)

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Beschluss zur Festlegung der Messmethode zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtung zur Netzabdeckung im Eisenbahnnetz
  • Aufruf zu Beiträgen – Strategischer Plan 2027-2029

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der aktuelle strategische Plan 2024–2026 läuft Ende 2026 aus. Das BIPT beginnt daher nun mit den Vorbereitungen für den strategischen Plan 2027–2029.
  • See- und Binnenschifffahrtsfunk

    Seiten
    Von Binnenschiffen zu Frachtschiffe über Sportschiffe verpflichten die internationalen Regulierungen mit einer Funkstelle ausgestatteten Schiffe dazu, eine Stationsgenehmigung an Bord zu haben, welche die Anlage beschreibt. Der Benutzer dieser Anlage muss über ein Zeugnis verfügen. Das BIPT ist für die Erteilung dieser Genehmigungen und Zeugnisse verantwortlich.
  • Antragsformular für eine Luftfahrtgenehmigung

    Veröffentlichungen › Formular -
    Antragsformular für eine Luftfahrtgenehmigung
  • Funkamateure

    Seiten
    Amateurfunk ist ein mit der Funkkommunikation verbundenes Hobby, das es ermöglicht, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Um Funkamateur zu werden, müssen Sie bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Nach oben