Mit diesem Beschluss bestätigt das BIPT, dass Proximus nach wie vor eine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Bereitstellung eines hochwertigen Zugangs einnimmt und behält seine obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf Zugang, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Preiskontrolle. Darüber hinaus wird Proximus eine neue Verpflichtung auferlegt, nämlich den Zugang zu den Leitungsrohren, die seine Glasfaseranschlüsse enthalten, zu ermöglichen.
Das BIPT hat jedoch der Tatsache Rechnung getragen, dass in bestimmten Teilen des Landes bereits mehrere Infrastrukturen vorhanden sind, und hat rund 100 Gebiete ermittelt, in denen Proximus zwar weiterhin verpflichtet ist, Zugang zu seinem Netz zu gewähren, aber nicht mehr der Kontrolle der Großhandelspreise unterliegt (mit Ausnahme des Zugangs zu den Leitungsrohren).
Im Anschluss an diesen Beschluss am 19. Dezember 2019 lieferte Proximus dem BIPT eine Aktualisierung des Standardangebots für einen aktiven, hochwertigen Zugang d.h. das BROTSoLL-Standardangebot oder „Proximus Reference Offer for Terminating Segments of Leased Lines“. Das BIPT hat hierüber am 20. September 2021 einen endgültigen Beschluss angenommen.