Das BIPT hat am 13. Dezember 2019 einen Beschluss über die Analyse des Marktes für hochwertigen Zugang angenommen. 

In diesem Beschluss wurden verschiedene Verpflichtungen an Proximus auferlegt, worunter die Transparenzverpflichtung. 

Die Transparenzverpflichtung umfasst die Veröffentlichung eines Standardangebots, eines Dokuments in dem die Information, die Tarife und die technischen Spezifikationen des regulierten Großhandelsangebots beschrieben werden. 

Im Anschluss an diesen Beschluss lieferte Proximus dem BIPT eine Aktualisierung des Standardangebots für einen aktiven, hochwertigen Zugang d.h. das BROTSoLL-Standardangebot oder „Proximus Reference Offer for Terminating Segments of Leased Lines“.

Nachdem einige vom BIPT verlangten Ergänzungen angeliefert wurden, wurde dieses Standardangebot während einer informellen Vorabkonsultation dem Sektor vorgelegt. 

Aufgrund der formulierten Kommentare wurden einige Bestimmungen in diesem Standardangebot weiterhin untersucht. 

Der aktuelle Beschlussentwurf betrifft diese Aspekte und wird einer öffentlichen Konsultation vorgelegt. 

Methode für das Versenden von Reaktionen auf die vorliegende Konsultation:

  • Per E-Mail an consultation.sg@bipt.be (Betreff: CONSULT-2021-A6)
  • Antwortfrist: bis zum 28. April 2021. Die Antwortfrist wird bis zum 10. Mai 2021 verlängert.
  • Kontaktperson: Laurence Hoflack (+32 2 226 87 81)
  • Die Antworten müssen elektronisch an die angegebene Adresse übermittelt werden.
  • Sie werden gebeten, das Formular, das als Titelblatt der Antwort auf eine Konsultation vom BIPT hinzuzufügen ist, zu verwenden.
  • In den Antworten ist deutlich anzugeben, was vertraulich ist. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragrafen und/oder Teile, worauf sie sich beziehen, verweisen.
     

Nach oben