Die Erbringung eines Paketzustelldienstes in Belgien darf erst nach einer Anzeige an das BIPT. Der Beschluss legt die Modalitäten für die Anzeige.
Die Erbringung eines Paketzustelldienstes in Belgien darf erst nach einer Anzeige an das BIPT. Der Beschluss legt die Modalitäten für die Anzeige.