Beschluss des Rates des BIPT vom 24. Mai 2017 über die mögliche Anrechnung durch Nethys zusätzlicher Kosten nach Artikel 6 quater der durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 geänderte Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union.
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