Mit diesem Beschluss belegt der Rat des BIPT Colt Technology Services N.V. mit einer Geldbuße von 10.000 Euro aufgrund der nicht fristgerechten Beantwortung eines Informationsersuchens des BIPT.

Am 27. August 2025 forderte das BIPT Colt auf, im Rahmen einer Überprüfung der Einhaltung des Königlichen Erlasses vom 12. Mai 2024 zur Bekämpfung internationaler Anrufe mit gefälschten belgischen Rufnummern bis zum 19. September 2025 bestimmte Informationen vorzulegen.

Letztendlich erhielt das BIPT die angeforderten Informationen am 19. Dezember 2025, also drei Monate nach Ablauf der vorgesehenen Antwortfrist.

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