Wie kann man Beschwerde einlegen?

  • Schriftlich (das Formular ist an der Rezeption des BIPT verfügbar;
  • Über E-Mail, wobei Sie das Formular benutzen, das auf der Site zu Verfügung steht;
  • Per Brief: BIPT | Beschwerdekoordinator | Boulevard du Roi Albert II 32/10 | 1000 Brüssel. 

Ihre Beschwerde muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ihre Beschwerde muss begründet sein und Sie müssen ein persönliches Interesse beweisen;
  • Sie muss Ihren Namen und Ihre Adresse und vorzugsweise ebenfalls Ihre E-Mail-Adresse enthalten. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet werden;
  • Die Beschwerde muss sich auf eine Handlung des BIPT beziehen: Beschwerden, die sich nicht auf die Dienstleistung des BIPT beziehen, werden sofern möglich an die betreffende Verwaltung weitergeleitet werden. 

Unsere Garantien:

  • Jede Beschwerde wird mit Aufmerksamkeit, Effizienz und Höflichkeit entgegengenommen und bearbeitet werden;
  • Ihre Beschwerde wird mit absoluter Geheimhaltung, mit Einhaltung der gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Bestimmungen mit Bezug auf den Respekt vor dem Privatleben bearbeitet werden.
  • Ihnen wird binnen fünf Arbeitstagen eine Empfangsbestätigung zugeschickt werden und Ihre Beschwerde wird weitergeleitet werden an den betreffenden Dienst, der Ihre Anmerkung untersuchen wird. Sie werden binnen 40 Kalendertagen eine begründete Antwort bekommen. 

Sonderverfahren für Beschwerden mit Bezug auf Offiziere der Gerichtspolizei beim BIPT

Sie können beim Komitee P eine Beschwerde einreichen, wenn das allgemeine Funktionieren der BIPT-Beamten mit der Eigenschaft eines Offiziers der Gerichtspolizei, ein Element Ihrer Beschwerde ist.

  • Per Schreiben: Ständige Kontrollausschuss für Polizeidienste, rue de la Presse 35/1, 1000 Brüssel
  • Online
  • Website

Sie sind nicht zufrieden mit der Antwort unseres internen Beschwerdeservices?

In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde beim föderalen Ombudsmann einzureichen.

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