Gemäß seinen neuen Zuständigkeiten, die aus dem neuen Telekomgesetz vom 10. Juli 2012 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über elektronische Kommunikation hervorgehen, hat das BIPT eine gründliche Analyse der Universaldienstaspekte des elektronischen Kommunikationsmarktes vorgenommen (Telefonzellen, Auskunftsstelle und Telefonbücher), in der Absicht deren Lieferung zu modernisieren.
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