In einem Urteil vom 7. Juni 2017 hat der Märktehof die wichtigsten Grundsätze der Analyse des BIPT über die Märkte für Mietleitungen gebilligt. Die Pflichten, die Proximus (beherrschender Betreiber auf diesem Markt) auferlegt wurden bleiben also gelten, mit Ausnahme von einer Verpflichtung, die vom Hof für nichtig erklärt wurde.
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