E-Mail und Webspace müssen nach Kündigung des Internetvertrags noch während 6 Monate zur Verfügung stehen.

Internetanbieter müssen nun den Zugang zum E-Mail und Webspace, die mit einem Internet-Abonnement verbunden sind, noch mindestens sechs Monate nach Kündigung des Internetvertrag bereitstellen.

Die Verpflichtung tritt am 16. April 2011 in Kraft und ist für den Nutzer kostenlos.

In diesem Zusammenhang hat das BIPT einen Verhaltenskodex des ISPA (Verband der belgischen Internetanbieter) gebilligt, in dem dargelegt wird, wie Internetanbieter diese Einrichtungen bereitstellen sollten.

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