Auf Antrag der Vorsitzenden der Kommission für den Wirtschaft, Kundenschutz und die digitale Agenda (commission de l'économie, de la protection des consommateurs et de l'agenda numérique) der Abgeordnetenkammer, hat das BIPT ein Gutachten über die zwei in dieser Kammer eingereichten Entschließungsanträge bezüglich der Untersuchung, Marktregulierungsbehörden für eine bessere Marktwirkung zusammen zu fügen.

In seinem Gutachten:

  • kann das BIPT aus verschiedenen Gründen kein positives Gutachten über die Entschließungsanträge zur Untersuchung der Möglichkeit zur Zusammenfügung von Marktregulierungsbehörden abgeben;
  • ist das BIPT wohl Anhänger und Anfrager, die Wirkung der separaten Marktregulierungsbehörden zu verstärken und ihre respektiven Zuständigkeiten den ehrgeizigen neuen Zielen der Europäischen Union anzugleichen.

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