Diese Zusammenarbeit führte zu vier verschiedenen Entwürfen für Beschlüsse, mit denen den verschiedenen Kabelbetreibern folgende Verpflichtung auferlegt werden soll: Sie müssen jedem Betreiber, der dies wünscht, Zugang zu ihrer digitalen Fernsehplattform, zu einem Angebot für den Weiterverkauf ihres analogen Fernsehangebots und zu einem Angebot für den Weiterverkauf des Internetzugangs gewähren.

Bei den betroffenen Kabelbetreibern handelt es sich um AIESH (nur für den Weiterverkauf ihres analogen Fernsehangebots), Brutélé, Numéricable, Tecteo und Telenet.

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