Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts vom 22. Januar 2020, mit dem die Anfechtung durch 3StarsNet des Beschlusses des Rates des BIPT vom 9. Juli 2019 zur Erneuerung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten für unbegründet erklärt wird
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