Artikel 10 der GigabitInfrastructure Act (GIA) bzw. der Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU 2024/1309) schreibt vor, dass alle neu errichteten Gebäude und Gebäude, die größere Renovierungsarbeiten unterlaufen, mit einer glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur und gebäudeinterner Glasfaserverkabelung ausgestattet sein müssen und zusätzlich, im Fall von Mehrfamilienhäusern, mit einem Zugangspunkt.

Diese Verpflichtung zielt darauf ab, Gebäude auf Glasfaseranbindung vorzubereiten und so den Ausbau von Gigabit-Netzen in Europa zu erleichtern und zu fördern. Im Rahmen der Umsetzung dieses Artikels hat das BIPT einen Vorschlag eines königlichen Dekrets verfasst, der darauf abzielt, die in Artikel 10§4 der GIA genannten technischen Spezifikationen festzulegen.

Diese technischen Spezifikationen umfassen die Mindestanforderungen an gebäudeinternen physischen Infrastruktur zur Installation von Telekommunikationsnetzen (z. B. Kabelkanäle), für die zugehörige Glasfaserverkabelung im Gebäude sowie für die Zugangspunkt und die Zugangsinfrastruktur eines Gebäudes.

Dieser Vorschlag des königlichen Dekrets ist eine überarbeitete Version der Entwürfe des königlichen Dekrets, die bereits vom 16. Juli bis 22. September 2025 und vom 20. Januar bis 9. Februar 2026 konsultiert wurden.

Über diesen Link gelangen Sie zu einem separaten Dokument, das ausschließlich den vorgeschlagenen Anhang mit den technischen Spezifikationen enthält.

 

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