Das BIPT ist verantwortlich für die Koordinierung der Funkfrequenzen auf nationaler und internationaler Ebene.
Die internationale Koordination wird reglementiert durch Abkommen, die auf der Ebene der Internationalen Fernmeldeunion oder auf multilateraler Ebene zu Stande kommen. Diese Abkommen beschreiben die nach Unterhandlung vereinbarten Rechte für jedes Unterzeichnerland, sowie das Verfahren für deren etwaige Änderung. Diese Rechte gestalten sich auf verschiedene Weisen: Frequenzen und/oder präferenzielle Kodes, Verteilungen, Zuweisungen. Daran können durch andere Abkommen technische und Verwaltungsbedingungen geknüpft werden.
Der Auftrag des BIPT besteht aus:
- der Aktualisierung dieser Abkommen, namentlich mittels Änderungsverfahren;
- der Entwicklung neuer Abkommen gemäß den Bedürfnissen;
- der Durchführung dieser Abkommen.
Dokumente
- Abkommen zur Ergänzung des Abkommens über die Koordinierung der Frequenzbändern von 410-430 MHz und 440-470 MHz (Groningen, 2002) über die Breitbandsysteme Koordinierung des Bandes von 450 – 470 MHz zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden (per Briefwechsel, 2021)
- Addendum zur Mitteilung von 24. juni 2015 über die Weltfunkkonferenz 2015
- Mitteilung vom 24. Juni 2015 über die Weltfunkkonferenz 2015
- Mitteilung vom 22. November 2011 über die Weltfunkkonferenz 2012
- Zusammenarbeitsabkommen über das 2,6-GHz-Band
- Zusammenarbeitsabkommen über die UMTS- und die LTE-Technologie in den 900-MHz-und 1800 MHz-Bändern
- Zusammenarbeitsabkommen über Vergleiche zwischen Betreibern
- Zusammenarbeitsabkommen über das 800-MHz-Band
- Zusammenarbeitsabkommen über GSM im 900-MHz-Band
- Mitteilung vom 8. September 2011 über die Weltfunkkonferenz 2012
- Multilaterales Abkommen über die Koordinierung von Frequenzen zwischen 29,7 MHz und 43,5 GHz für den festen Funkdienst und den beweglichen Landfunkdienst (HCM-Vereinbarung) (Zagreb, 2010)
- Anlagen zum multilateralen Abkommen über die Koordinierung von Frequenzen zwischen 29,7 MHz und 43,5 GHz für den festen Funkdienst und den beweglichen Landfunkdienst (HCM-Vereinbarung) (Zagreb, 2010)
- Abkommen zwischen den Verwaltungen von Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz über die Grenzkoordinierung von UMTS/IMT-2000-Systemen in den Frequenzbändern von 1900-1980 MHz, 2010-2025 MHz und 2110-2170 MHz (Maisons-Alfort, 2010)
- Abkommen zwischen den Verwaltungen von Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden über die Koordinierung für FWA-Systemen (festen drahtlosen Zugang) in den Bändern von 3410 - 3500 MHz und 3500 - 3600 MHz (Berlin, 2001)
- Abkommen zur Ergänzung des Wiener Abkommens geschlossen zwischen den Telekommunikationsverwaltungen von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden (Brügge, 1993)
- Abkommen zur Ergänzung des Abkommens über die Koordinierung der Frequenzbändern von 410-430 MHz und 440-470 MHz (Groningen, 2002) zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg (Maisons-Alfort, 2005)
- Abkommen zwischen den Verwaltungen von Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz über die Koordinierung in den Frequenzbändern von 876-880 MHz und 921-925 MHz (GSM-R) (Wien, 1999)
- Abkommen zwischen den Verwaltungen von Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz über die Koordinierung der Frequenzbänder von 410-430 MHz und 440-470 MHz (Groningen, 2002)
- Abkommen zur Ergänzung des Abkommens über die Koordinierung des Bandes von 146-174 MHz (Groningen, 2002 zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und der Schweiz (Maisons-Alfort, 2005)
- Abkommen zwischen den Verwaltungen von Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden über die Koordinierung in den Frequenzbändern von 880-890 MHz und 925-935 MHz (E-GSM) (Brüssel, 2006)
- Absichtserklärung zwischen den Verwaltungen von Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich über die Frequenzkoordinierung in den Bändern von 880-890 MHz und 925-935 MHz (Luxemburg, 1998)
- Absichtserklärung zwischen den Verwaltungen von Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz über die Koordinierung in den Bändern von 380-385 MHz und 390-395 MHz (Brüssel, 1997)
- Abkommen zwischen den Telekommunikationsverwaltungen von Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz über die Frequenzkoordinierung der Systeme, welche die DCS-1800-Norm benutzen (Mainz, 1994)
- Abkommen zwischen den Verwaltungen von Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg über die Koordinierung in den Frequenzbändern von 890-915 MHz und 935-960 MHz (Maisons-Alfort, 2005)
- Abkommen über die Koordinierung des Bandes von 146-174 MHz (Groningen, 2002)