Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Auf Antrag des Vizepremierministers und Ministers für die Digitale Agenda, Telekommunikation und das Postwesen vom Rat des BIPT am 12. Februar 2016 veranstaltete Konsultation über den Vorentwurf des Gesetzes zur Festlegung verschiedener Bestimmungen hinsichtlich der elektronischen Kommunikation
Veröffentlichungen › Konsultation -
12/02/2016
Die Antwortfrist läuft bis den 14. März 2016. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be Ref.: consult-2016-A1 Ansprechpartner: Bernadette Glaude, Berater (02 226 87 53)
Auf Antrag des Vizepremierministers und Ministers für die Digitale Agenda, Telekommunikation und das Postwesen, vom Rat des BIPT am 8. Februar 2016 organisierte Konsultation über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 9. Januar 2003 zur Festlegung der Modalitäten der gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit in Fall von gerichtlichen Anträgen über die elektronische Kommunikation
Veröffentlichungen › Konsultation -
08/02/2016
Die Antwortfrist läuft bis den 7. März 2016. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.beRef.: consult-2016-A3 Ansprechpartner: Pierre-Yves Dethy, Berater (02 226 87 66)
Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 5. Februar 2016 (Kabeltarife)
Veröffentlichungen › Sonstiges -
05/02/2016
Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 5. Februar 2016 (Kabeltarife)
Mitteilung des Rates des BIPT vom 25. Januar 2016 über die Ergebnisse der Studie durch Analysys Mason mit Bezug auf die Valorisierung des Spektrums für öffentliche Systeme
Veröffentlichungen › Mitteilung -
25/01/2016
Das Institut veröffentlicht hierbei die Studie von Analysys Mason, genannt "Study regarding the value of spectrum for mobile public systems”. Diese Studie wurde September 2015 angefangen. Der Bericht von Analysys Mason enthält Empfehlungen für die Frequenzbänder, die für öffentliche Mobilfunkdienste benutzt werden, hinsichtlich des Zuweisungsmechanismus, spezifischer Optionen bei der Zuweisung und des Wertes des Spektrums.
Beschluss vom 12. Januar 2016 über die Zusammensetzung des Kollegiums im Sinne vom Königlichen Erlasses vom 5. Mai 2006 über das Versöhnungsverfahren vor dem BIPT für das Jahr 2016
Veröffentlichungen › Beschluss -
23/01/2016
Beschluss über die Zusammensetzung des Versöhnungskollegiums für das Jahr 2016.
Mitteilung des Rates des BIPT vom 19. Januar 2016 über die Beobachtungsstelle des Marktes für Postaktivitäten in Belgien für die Jahre 2010 bis 2014
Veröffentlichungen › Mitteilung -
22/01/2016
Die in diesem Observatorium aufgeführten Indikatoren haben zum Zweck, die Marktstruktur für alle Interessierten im postalischen Bereich (Absender, Adressaten, Betreiber, verschiedene Mittelspersonen, usw.) dar zu stellen. Diese Indikatoren bieten einen Einblick in den Markt von Seiten des Angebots, in die Entwicklung der Tätigkeit des Universaldienstleisters und seiner Wettbewerber, sowie in die Ergebnisse der postalischen Aktivität in Belgien hinsichtlich der Dienstleistungsqualität und der Innovation für die Nutzer dieser Dienstleistungen.
Mitteilung des Rates des BIPT vom 18. Januar 2016 über Einschreibesendungen
Veröffentlichungen › Mitteilung -
20/01/2016
Seit der Liberalisierung der Postdienste, die in Belgien durch das Gesetz vom 13. Dezember 2010 eingeführt wurde, können verschiedene Postdienstanbieter, manchmal nach dem Erwerb einer Genehmigung, einige Dienste, die früher für das öffentliche Unternehmen Die Post (jetzt bpost) vorbehalten waren, leisten. Zu diesen Diensten gehört die Behandlung der physischen Einschreibebriefe (im Unterschied zu eingeschriebenen E-Mails). Jeder Inhaber einer Postgenehmigung, wie in Artikel 148sexies des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen vorgesehen, kann diesen Dienst leisten. Bisher verfügt nur TBC-Post (Mosaic SPRL) über eine solche Genehmigung. Diese Mitteilung zielt darauf ab, daran zu erinnern, dass das Gesetz den physischen Einschreibebriefen außerdem den gleichen rechtlichen Wert verleiht, unabhängig davon, ob diese durch bpost oder einen anderen Inhaber einer Postgenehmigung behandelt werden, und dies auch für die Einschreibebriefen
Mitteilung des Rates des BIPT vom 13. Januar 2016 über das BIPT-Folgeaudit des externen BELEX-Messsystems von bpost für die Kontrolle der Versandfristen der vorrangigen und nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen
Veröffentlichungen › Mitteilung -
18/01/2016
Gemäß dem Verwaltungsvertrag und der sekundären Gesetzgebung (Königlicher Erlass zur Anwendung des Titels IV des Gesetzes vom 21. März 1991) kontrolliert das BIPT die unten stehenden Messinstrumente, die zur Messung der Versandfristen der nachfolgenden vier, zum Kleinverbraucherkorb gehörenden Dienstleistungen benutzt werden: - die vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen; - die nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen; - die Einzelstück-Inlandseinschreiben; - die Einzelstück-Inlandspostpaketen. PwC war damit beauftragt, das Audit der postalischen Messsysteme vorzunehmen.
Beschluss des Rates des BIPT vom 13. Januar 2016 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2014 der vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, der nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, der Einzelstück-Inlandseinschreiben, der Einzelstück-Inlandspostpakete und der hereinkommenden vorrangigen grenzüberschreitenden Einzelstück-Briefpost
Veröffentlichungen › Beschluss -
18/01/2016
Veröffentlichung der Versandfristen der unten stehenden fünf Dienstleistungen, die zum Kleinverbraucherkorb gehören: - die vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen; - die nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen; - die Einzelstück-Inlandseinschreiben; - die Einzelstück-Inlandspostpakete; - die hereinkommenden vorrangigen grenzüberschreitenden Einzelstück-Briefpost.
Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 9. Dezember 2015, worin die Rücknahme durch Telenet-Tecteo BidCo seiner Anträge auf Nichtigerklärung zur Kenntnis genommen wird
Veröffentlichungen › Streitfall -
07/01/2016
des Beschlusses des Rates des BIPT vom 5. April 2013 über die Verweigerung an Telenet-Tecteo BidCo des Aufschubs des kommerziellen Angebots des 3G-Dienstes bis spätestens den 15. Januar 2013 und des Aufschubs für die Deckungsniveaus der belgischen Bevölkerung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 28. Juni 2013 zur Belegung von Telenet-Tecteo BidCo mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung des Artikels 4 § 1 des Königlichen Erlasses vom 18. Januar 2001
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