• FAQ

    Zuerst noch dies

    Sie können sich entscheiden, die Handy-Rufnummer gleich mitzunehmen oder dies an einem Tag, der mit dem Neuanbieter verabredet wird, zu tun. 

    Ein Datum verabreden kann wichtig sein, wenn noch eine Vertragsfrist läuft oder ein Gerät noch ratenweise gezahlt werden muss. Ohne verabredetes Datum für die Umschaltung, riskieren Sie, Ihrem Altanbieter noch eine Kündigungsentschädigung zahlen zu müssen.

    Einen Werktag 

    Nach dem Besuch im Laden oder auf der Website Ihres Neuanbieters oder vor dem verabredeten Datum der Rufnummermitnahme überprüft der Neuanbieter zusammen mit dem Altanbieter, ob für die Rufnummermitnahme technisch alles in Ordnung ist. 

    Nach der technischen Validierung dauert die Rufnummermitnahme höchstens einen Werktag. 

    Was geschieht bei einer Verzögerung? 

    Wenn diese Leistung im Vergleich zum verabredeten Datum um mehr als einen Werktag länger dauert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 3 Euro pro Tag Verspätung. Manchmal kann der Betrag sich auch auf 5 Euro pro Tag Verspätung belaufen.

    Beantragen Sie diese Entschädigung immer bei Ihrem Neuanbieter. Auch wenn Sie wissen oder meinen, dass der Altanbieter daran schuld ist. 

    Machen Sie das innerhalb von 6 Monaten nach der Rufnummermitnahme.

    Im Falle einer Prepaidkarte kann die Entschädigung in Form eines zusätzlichen Kartenguthabens gewährt werden.

  • Rufnummern- und E-Mail-Mitnahme

    Seiten
    Eine Festnetznummer kann beibehalten werden, wenn Sie in der gleichen Telefonzone bleiben; Sie unterzeichnen oder validieren online eine schriftliche Vollmacht für Ihren neuen Telekommunikationsanbieter. Mit einer Handynummer können Sie Ihre Nummer behalten und benötigen lediglich eine SIM-Karte Ihres neuen Betreibers. Bei Ihrer E-Mail-Adresse hängt es von der Art der E-Mail-Adresse ab.
  • Geltende Vorschriften - BIPT

    Seiten
    Die geltenden Vorschriften werden nur auf Französisch und auf Niederländisch veröffentlicht.
  • Bitte um Input über das ERGP-Arbeitsprogramm 2021

    Aktuelles -
    Bitte um Input über das ERGP-Arbeitsprogramm 2021
  • Belgien 2020-1

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien
  • Belgien 2019-3

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien
  • Das BIPT stellt zusätzliches Spektrum für 4G zur Verfügung

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Auf Antrag eines belgischen Unternehmens stellt das BIPT das im 4G-Frequenzband 2.6 GHz noch freie Spektrum zur Verfügung nach einer geplanten neuen Versteigerung.
  • Newsletter Copy DE

    Seiten
    Um E-Mail-Benachrichtigungen zu erhalten, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse und Ihr(e) Interessengebiet(e) ein.
  • Frequenzen für Mikrofone und In-ear-Systeme (01/10/2020 bis 31/12/2020)

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Frequenzen für Mikrofone und In-ear-Systeme (01/10/2020 bis 31/12/2020)
  • FAQ

    Herzlichen Glückwunsch! Ihr Sprechfunkzeugnis wird Ihnen per Postsendung zugesandt.

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