• Beschluss vom 23. August 2022 über die Nutzungsrechte von Gridmax im 3,5-GHz-Band

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Der Beschluss bezieht sich auf die Widerrufung der Nutzungsrechte von Gridmax für den 3430-3450MHz-Frequenzblock. Der 3410-3430-MHz-Frequenzblock ist dahingegen nach wie vor Gridmax zugeteilt.
  • Beschluss vom 23. August 2022 über die Nutzungsrechte von Citymesh im 3,5-GHz-Band

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Der Beschluss bezieht sich auf die Widerrufung der Nutzungsrechte von Citymesh für den 3430-3450-MHz-Frequenzblock. Der 3410-3430-MHz-Frequenzblock ist dahingegen nach wie vor Citymesh zugeteilt.
  • Nichtigkeitsklage von Proximus vom 6. Juli 2022

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Nichtigkeitsklage von Proximus vom 6. Juli 2022 anlässlich des Urteils des Kassationshofs vom 11. Februar 2022, mit dem das Urteil des Märktegerichtshofs vom 4. September 2019, worin die Anfechtung durch Proximus über die für das Jahr 2019 zu zahlende Gebühr für die Nutzung von Funkfrequenzen im 2,1-GHz-Frequenzband verworfen wird, kassiert wird
  • Beschluss vom 2. August 2022 über die Feststellung von Konformität des Kostenrechnungssystems für bpost für das Jahr 2020

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Gemäß Artikel 19 des Königlichen Erlasses vom 25. April 2014 fasst das BIPT den vorliegenden Beschluss, worin es eine Feststellung von Konformität an den Universaldienstanbieter richtet.
  • WPV-Konsultation zur Öffnung des WPV für Akteure aus dem breiteren Postsektor

    Aktuelles -
    Öffnung des WPV für Akteure aus dem breiteren Postsektor
  • Konsultation über einen Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses „Nummerierung“ mit Bezug auf den Zugang zu den Notdiensten durch nomadische Dienste

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über einen Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses „Nummerierung“ mit Bezug auf den Zugang zu den Notdiensten durch nomadische Dienste
  • Beschluss vom 2. August 2022 Jaüber die Auflistung und Einteilung der vom Universaldienstanbieter angebotenen Produkte und Dienstleistungen für das Jahr 2021

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss zielt auf die Anwendung des Artikels 13 des Königlichen Erlasses vom 25. April 2014 über die analytische Buchhaltung des Anbieters des Universalpostdienstes.
  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G wird in Belgien innerhalb der von Europa gezeichneten Umrissen eingeführt. Im Aktionsplan „5G für Europa“ schlug die Europäische Kommission bereits 2016 vor, 5G-Netze koordiniert auszubauen. Die Europäische Union bezeichnete drei bevorzugte Frequenzen für die 5G-Technologie: 700 MHz, 3,5 GHz und 26 GHz. Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der vom Europäischen Parlament und vom Rat (worin auch Belgien vom zuständigen Minister repräsentiert wird) gebilligt wurde und der ins belgische Recht bis zum 21. Dezember 2020 umgesetzt werden musste, legt den Mitgliedstaaten einen konkreten Zeitplan für das Einführen von 5G in diese Frequenzbänder auf.
    Dieser Zeitplan ist verbindlich. Ende Juni 2020 war die Deadline der Bereitstellung des 700-MHz-Bandes; die Bereitstellung der Nutzungsrechte der übrigen Pionierbänder musste spätestens am 31. Dezember 2020 beendet sein.

    Der belgischen Einführung geht ein langes demokratisches Verfahren voran. Dies wurde vom BIPT mit der Veröffentlichung seiner Mitteilung vom 10. September 2018 über die Einführung von 5G in Belgien eingesetzt. Danach veröffentlichte das BIPT verschiedene öffentliche Konsultationen über die gesetzlichen Texte. Juli 2018 nahm der damalige föderale Ministerrat zum ersten Mal die Entwurfstexte für die Veranstaltung der 3400-3800-MHz-Band-Versteigerung an. Bevor eine Versteigerung stattfinden kann, muss der Konzertierungsausschuss, das Organ, worin die verschiedenen belgischen Behörden ihre Politik aufeinander abstimmen, sich darüber einigen.

    Parallel zu den Beratungen im Konzertierungsausschuss wurde auch das föderale Parlament benachrichtigt. Am 11. Dezember 2019 fand über den 5G-Ausbau eine Anhörung statt.

    Wegen Ausbleiben eines politischen Abkommens und angesichts der europäischen Deadline für die 5G-Einführung, startete das BIPT ein Verfahren für die Zuteilung vorläufiger Nutzungsrechte in einem Teil des 3600-MHz-Bandes, um darin 5G anzubieten. Das BIPT veranstaltete Anfang 2020 einen Aufruf zu Bewerbern. Der Beschlussentwurf für die Zuteilung der vorläufigen Genehmigungen an die sich bewerbenden Betreiber (Cegeka, Entropia Investments BVBA, Orange Belgium, Proximus, und Telenet Group), inklusive der Nutzungsmodalitäten, wie die technischen Anforderungen, die zu zahlenden Rechte, die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ... wurde am 23. März 2020 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. 

    Am 22. Januar 2021 hat der föderale Ministerrat das 5G-Dossier erneut erwogen und einen Gesetzentwurf sowie einige Königlichen Erlasse gebilligt, welche nach Einstimmung durch u.a. den Konzertierungsausschuss die Versteigerung von 5G-Rechten in unserem Land ermöglichen.

    Am 26. Mai 2021 genehmigte der Konzertierungsauschuss einstweilen den Gesetzentwurf, der am 17. Juni in der Plenarversammlung von der Abgeordnetenkammer angenommen wurde und am 6. Juli 2021 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.

    Folglich wurde vom 16. Juli bis zum 31. August 2021 eine öffentliche Konsultation veranstaltet über die Königlichen Erlasse zur Regelung der Veranstaltung der Multiband-Versteigerung, während derer die 5G-Nutzungsrechten angeboten werden sollen.

    Am 24. November 2021 hat der Konzertierungsausschuss den Königlichen Erlassen für die Versteigerung des 5G-Spektrums endgültig zugestimmt. Nach der Veröffentlichung der Königlichen Erlasse am 23. Dezember 2021 hat das BIPT die Vorbereitungen der Versteigerung und die Versteigerung selbst angefangen.

    Am 20. Juli 2022 schloss die letzte Phase der Versteigerung der Funkfrequenzen.

  • FAQ

    Nach der Versteigerung wird 5G jedoch nicht gleich für die große Masse verfügbar sein.

    Der Ausbau von 5G-Netzen erfordert Investierungen in Netzinfrastruktur durch Privatunternehmen. Demzufolge wird die 5G-Einführung in Belgien nicht nur durch die Verfügbarkeit des Spektrums, sondern auch durch die Bereitschaft der Anbieter, in 5G zu investieren, bestimmt.

  • FAQ

    Falls Sie die WLAN-Abdeckung draußen, in Ihrem Garten oder auf der Terrasse Ihres Gastronomiebetreibs verbessern möchten, indem Sie dort einen WLAN-Router installieren, sollen Sie wissen, dass nur die Frequenzbänder 2400-2483,5 MHz und 5470-5725 MHz erlaubt sind.

    Die anderen Bänder dürfen nur für Inneninstallationen benutzt werden.

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