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Beschluss des Rates des BIPT vom 21. November 2014 über die Einführung einer Tarifwarnmeldung, die Aufrufen an 070-Nummern vorangeht
Veröffentlichungen › Beschluss -
05/12/2014
In diesem Beschluss wird den Betreibern, die Anbietern von zahlungspflichtigen Diensten 070-Nummern bereitstellen, vom BIPT die Verpflichtung auferlegt, dafür zu sorgen, dass vor der Anrufumleitung zum Dienst, eine kostenlose Tarifwarnungsnachricht gegeben wird. Diese Verpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2015
Beschluss des Rates des BIPT vom 25. November 2014 über die Konformitätsfeststellung des Systems der getrennten Buchführung von Belgacom für das Jahr 2012
Veröffentlichungen › Beschluss -
04/12/2014
Beschluss des Rates des BIPT vom 25. November 2014 über die Konformitätsfeststellung des Systems der getrennten Buchführung von Belgacom für das Jahr 2012
Beschluss des Rates des BIPT vom 25. November 2014 über die Konformitätsfeststellung des Systems der getrennten Buchführung von Belgacom für das Jahr 2011
Veröffentlichungen › Beschluss -
04/12/2014
Beschluss des Rates des BIPT vom 25. November 2014 über die Konformitätsfeststellung des Systems der getrennten Buchführung von Belgacom für das Jahr 2011
Entscheid des Appellationshofes von Brüssel vom 12. November 2014 über den Antrag auf Nichtigerklärung von Telenet des Beschlusses der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) vom 1. Juli 2011 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
Veröffentlichungen › Streitfall -
21/11/2014
Entscheid des Appellationshofes von Brüssel vom 12. November 2014 über den Antrag auf Nichtigerklärung von Telenet des Beschlusses der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) vom 1. Juli 2011 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
Konsultation des Rates des BIPT vom 7. November 2014 über das Spektrum für öffentliche mobile Kommunikationsdienste
Veröffentlichungen › Konsultation -
07/11/2014
Die Antwortfrist läuft bis zum 10. Januar 2015 einschließlich. Die Antworten sind nur über E-Mail an consult02@bipt.be einzusenden. Der Betreff des E-Mails enthält wenigstens den Verweis “« consult-2014-H2 ”. Der Ansprechpartner ist Gino Ducheyne (02 226 88 18). Es wird darum gebeten, nur das Formular, das als erstes Blatt bei der Antwort auf eine durch das BIPT veranstaltete öffentliche Konsultation anzuwenden ist, zu benutzen.
FAQ Geplante Stromunterbrechungen Winter 2014-2015
Veröffentlichungen › Sonstiges -
03/11/2014
Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die Zuteilung exklusiver Frequenzbänder für die Nutzung von Richtfunkverbindungen
Veröffentlichungen › Konsultation -
24/10/2014
Die Antwortfrist läuft bis zum 24. November 2014 einschließlich. Der Ansprechpartner ist Michaël Vandroogenbroek (02 226 88 11). Die Antwortadresse ist consult03@ibpt.be.
Beschluss vom 16. Oktober 2014 über die Nutzung eines speziellen Rufzeichens für alle Funkamateure zum Gedenken an den 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs
Veröffentlichungen › Beschluss -
23/10/2014
Wie jede Radiosendestation, die die Erteilung einer Genehmigung beim BIPT beantragt, erhalten die Amateurfunkstationen zusammen mit Ihrer Genehmigung ein Rufzeichen zur Identifizierung auf den Wellen. Dieses Rufzeichen ist zusammengesetzt aus „ON“, gefolgt von einer Ziffer und zwei oder drei Buchstaben. Bei speziellen Ereignissen können die anerkannten Verbände von Funkamateuren beantragen, dass für alle Belgischen Funkamateure, ein anderes Rufzeichen dann „ON“ benutzt wird. Dieses Rufzeichen muss zwischen denjenigen die Belgien zugetraut sind, d.h. zwischen ON und OT, gewählt werden. Um den 100. Jahrestag des Ausbruchs des ersten Weltkriegs zu gedenken, fragt die VoG UBA (Union royale belge des amateurs-émetteurs), dass alle Funkamateure das Rufzeichen OP (P für "Poppies" - Mohnblumen) im Laufe des Monats November, von 2014 bis 2018, verwenden können. Die Dauer dieser Genehmigung ist befristet, so dass die speziellen Rufzeichen einen gewissen Reiz behalten.
Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 24. September 2014 über den Beschluss vom 29. Juni 2010 über die Definition der Märkte, die Analyse der Wettbewerbsbedingungen, die Identifizierung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht und die Festlegung geeigneter Verpflichtungen für den Markt 7 - Anrufzustellung
Veröffentlichungen › Streitfall -
14/10/2014
Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts vom 24. September 2014 über den Beschluss des Rates des BIPT vom 29. Juni 2010 über die Definition der Märkte, die Analyse der Wettbewerbsbedingungen, die Identifizierung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht und die Festlegung geeigneter Verpflichtungen für den Markt 7 - Anrufzustellung
Beschluss des Rates des BIPT vom 8. Oktober 2014 über die Analyse des Tarifvorschlags von bpost für die vollen Stücktarife für das Jahr 2015
Veröffentlichungen › Beschluss -
10/10/2014
Dieser Beschluss bezweckt die Kontrolle der Einhaltung der Regeln für die Berechnung der Preiserhöhungen der vollen Stücktarife von bpost SA/NV für das Jahr 2015. Die vollen Tarife sind die Tarife der Produkte, die für Privatnutzer bestimmt sind (oder für Berufsnutzer, die für die Masseneinlieferung von Produkten keine ermäßigten Preise bekommen würden). Die vollen Tarife ändern sich gemäß dem eingelieferten Volumen oder der Vorbereitung der Sendungen nicht. Diese Kontrolle geschieht gemäß Artikel 144ter des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (weiter "das Gesetz vom 21. März 1991), sowie gemäß den Artikeln 29, 31 und 32 des königlichen Erlasses vom 11. Januar 2006 zur Anwendung des Titels IV (Reform der Regie der Posten) des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (weiter "der KE vom 11. Januar 2006"). Nach Analyse stellt sich heraus, dass die von bpost für das Jahr 2015 vorgeschlagenen Erhöhungen der vollen Tarife den Artikel 144ter § 1, 1°, 2°, 3° und 4° des Gesetzes vom 21. März 1991 einhalten. Demzufolge sieht das BIPT keinen Grund, den von bpost am 29. August 2014 gestellten Antrag auf Preiserhöhung zu verweigern.
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