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Beschluss des Rates des BIPT vom 26. September 2014 über die Neutralisierung bestimmter Fehlermeldungen auf Zugangslinien gemäß Artikel 7 § 2 der Anlage zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation
Veröffentlichungen › Beschluss -
07/10/2014
Der vorliegende Beschluss ist Teil der Durchführung des Artikels 7 § 2 Absatz 4 der Anlage zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation. Die Absicht des vorliegenden Beschluss ist doppelt: das Festlegen der Fälle, wo die Dauer der Beseitigung der Störung auf der Zugangslinie bei der Aufsicht über die in Artikel 7 § 2 der GEK-Anlage erwähnten Qualitätsanforderungen nicht berücksichtigt wird, weil es sich um Fälle handelt, worüber der Anbieter keine Kontrolle hat und die nicht einem Fehler von ihm zugeschrieben werden können; das Festlegen der Modalitäten für die Kommunikation und Billigung der vom Universaldienstanbieter angeführten Ursachen zur Rechtfertigung der Nicht-Einhaltung seiner Verpflichtungen.
Die Telekombetreiber passen Ihre allgemeinen Nutzungsbedingungen auf Antrag des BIPT an
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
03/10/2014
Am Ende des Jahres 2013 hat das BIPT bei einigen Telekombetreiber eine Kontrollkampagne geführt über die Einhaltung wichtiger Regeln zum Verbraucherschutz in den allgemeinen Verkaufsbedingungen und anderen Geschäftsdokumenten.
Mitteilung des Rates des BIPT vom 23. September 2013 über die Kontrolle der allgemeinen Bedingungen des Betreibers
Veröffentlichungen › Mitteilung -
03/10/2014
In dieser Mitteilung finden Sie die Ergebnisse der Kontrollen, die das BIPT während der Jahre 2013 und 2014 mit Bezug auf die Angabe von Zugang zu Notdiensten, Kündigung von Verträgen, Kompensationen und Verzugszinsen in den allgemeinen Bedingungen der Betreiber durchgeführt hat. Alle Betreiber haben anlässlich der Kontrolle ihre allgemeinen Bedingungen angepasst.
Beschlussentwurf vom 30. September 2014 über die Transparenz der Standardangebote [Inkl. Addendum Protocols Transparency]
Veröffentlichungen › Konsultation -
01/10/2014
Am 26. November 2012, 12. Juni 2013 und 27. August 2013 hat Belgacom mehrere Anpassungen der WBA-, VDSL2- und BROBA Ethernet-Standardangeboten vorgeschlagen, um diese zu verbessern und zu vervollständigen hinsichtlich der technischen Beschränkungen im Rahmen der Dedicated VLAN-Option. Gemäß Artikel 59 Absatz 6 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, erwägt das BIPT in einem Beschlussentwurf Belgacom zu verpflichten ihre Vorschläge zur Abänderung der oben erwähnten Standardangeboten anzupassen. Das BIPT legt diesen Beschlussentwurf zur Konsultation des Sektors vor, gemäß Artikel 139 und 140 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
Beschluss des Rates des BIPT über die Rückgabe der 3G-Genehmigung von Telenet Tecteo BidCo
Veröffentlichungen › Beschluss -
30/09/2014
Entwicklungen auf dem Telekommunikationsmarkt aus der Perspektive des Benutzers
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
30/09/2014
Ergebnisse der 2014 Umfrage über den Gesichtspunkt der Nutzer hinsichtlich des belgischen elektronischen Kommunikationsmarktes
Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts durch die Benutzer (September 2014)
Veröffentlichungen › Mitteilung -
30/09/2014
Daten gesammelt von Ende März bis Mitte Juni 2014.
Das BIPT dereguliert die Festnetztelefonie
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
26/09/2014
Beschluss zur Deregulierung der Kleinhandelspreise für Festnetztelefonie
Beschluss vom 24. September 2014 – Analyse des Marktes für „nationale Telefondienste“ 2014
Dossier -
26/09/2014
Mit dem Beschluss werden die Maßnahmen aufgehoben, die Belgacom (jetzt: Proximus) im Rahmen früherer Beschlüsse in Bezug auf diesen Markt auferlegt worden waren. Dieser ist also jetzt dereguliert.
Beschluss vom 24. September 2014 über die öffentlichen Inlandstelefonverbindungen für Privatkunden und andere Kunden an festen Standorten
Veröffentlichungen › Beschluss -
26/09/2014
Das BIPT wird die nationalen Festnetztelefoniedienste für Privatpersonen sowie für Unternehmen nicht mehr regulieren. Im Beschluss vom 24. September 2014 werden die Belgacom auferlegten Preiskontrolle- und Transparenzverpflichtungen aufgehoben, weil Belgacom immer mehr auf Konkurrenz stoßt. Der Beschluss vom 24. September 2014 ersetzt den vorigen Beschluss vom 6. November 2008.
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