Die den Mobilfunkbetreibern auferlegten Versorgungsverpflichtungen beziehen sich nur auf die Versorgung im Outdoor-Bereich.
Bislang wurden noch nie Deckungsverpflichtungen in den Gebäuden auferlegt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Das BIPT beschränkt sich darauf, Informationen über die Gesetzgebung (in Bezug auf Repeater) bereitzustellen, Empfehlungen für eine bessere Abdeckung in Innenräumen zu geben und die technischen Mindestspezifikationen für DAS-Systeme (Distributed Antenna Systems) zu empfehlen.
Für diese DAS-Systeme steht auch ein MODAS-Portal zur Verfügung.
Dokumente
- Mitteilung vom 1. März 2019 über die Mindestanforderungen an technische Spezifikationen für Indoor-Antennensysteme
- Mitteilung vom 18. Juni 2018 über die Mobilfunkabdeckung und die Nutzung drahtloser Verbindungen im Hause
- Mitteilung vom 15. September 2017 über die Mindestanforderungen an technische Spezifikationen für Indoor-Antennensysteme
- Konsultation vom 27. Oktober 2015 über die Problematik der Indoor-Abdeckung
- Mitteilung vom 17. März 2016 über die Ergebnisse der Konsultation über die Problematik der Indoor-Abdeckung
- Repeaters: Fragen und Antworten
- Konsultation vom 27. Oktober 2015 über die Problematik der Indoor-Abdeckung
- Revision vom 22. Juni 2016 hinsichtlich der Mitteilung des Rates des BIPT vom 17. März 2016 über die Ergebnisse der Konsultation über die Problematik der Indoor-Abdeckung