Netze mit gemeinsam genutzten Ressourcen sind Funknetze, die von einem Betreiber dem Publikum öffentlich angeboten werden. Diese Funknetze können unterschiedliche Normen, wie TETRA, NexEdge, MPT1327, usw. als Grundlage haben.
Der Antrag auf den Erwerb von Nutzungsrechten, um ein ähnliches Netz zu betreiben, soll mindestens drei Monate vor dem gewünschten Datum der Inbetriebnahme, gestellt werden.
Es wird empfohlen, vor jedem Antrag, das BIPT (Privatgenehmigungsdienst) zu kontaktieren, um die technische Machbarkeit des Netzes zu analysieren.
Eine Bekanntgabe als Betreiber ist notwendig, bevor ein Antrag auf den Erwerb eines Netzes mit gemeinsam genutzten Ressourcen erwogen werden kann.
Dokumente
- Beschluss vom 29.august 2023 über die Erteilung dem Unternehmen Entropia Investments BV von Nutzungsrechten für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes
- Beschluss vom 31.Januar 2023 über die Erteilung dem Unternehmen Citymesh von Nutzungsrechten für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes
- Beschluss vom 8. März 2022 über die Erteilung dem Unternehmen Flash Services Belgium S.A. von Nutzungsrechten für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes
- Beschluss vom 27. Juli 2021 über die Erteilung dem Unternehmen LJ Network Holding B.V. einer Genehmigung für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes
- Beschluss vom 27. Juli 2021 über die Erteilung dem Unternehmen Entropia Critical Concepts N.V. einer Genehmigung für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes
- Beschluss vom 27. April 2021 über die Erteilung dem Unternehmen TranzCom N.V. einer Genehmigung für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes
- Beschluss vom 11. Juni 2018 über die Erteilung an Entropia Critical Concept N.V. einer Genehmigung für den Betrieb eines Öffentlichen Funknetzes für die Übertragung von Messdaten.
Kontaktstelle
BIPT - Genehmigungsdienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15
Letzte Aktualisierung am 20.06.2024