Die Satellitenstationen umfassen die für den Funkverkehr bestimmten festen Stationen, die mobilen Stationen für die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen (SNG),... Der königliche Erlass vom 16. April 1998 über Satelliten-Erdfunkstellen muss beachtet werden.

Die Rundfunkempfangsantennen und die Satellitentelefone (Iridium, Inmarsat…) benötigen keine Genehmigung des BIPT.

Kontaktstelle

BIPT - Genehmigungsdienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15

This webpage is part of an EU quality network

Letzte Aktualisierung am 20.06.2024

Nach oben