Die Satellitenstationen umfassen die für den Funkverkehr bestimmten festen Stationen, die mobilen Stationen für die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen (SNG),... Der königliche Erlass vom 16. April 1998 über Satelliten-Erdfunkstellen muss beachtet werden.

Die Rundfunkempfangsantennen und die Satellitentelefone (Iridium, Inmarsat…) benötigen keine Genehmigung des BIPT.

Kontaktstelle

BIPT - Genehmigungsdienst
Ellips Gebäude C
Boulevard du Roi Albert II 35/1
1030 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15

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Letzte Aktualisierung am 20.06.2024

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