Ein Betreiber, der Nutzungsrechte übertragen oder vermieten will kann einen Antrag dazu beim BIPT stellen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte ist möglich gemäß den Bestimmungen des Artikels 19 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (nachfolgend "GEK") und dem Königlichen Erlass vom 26. Februar 2010 über die Übertragung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen, die ganz oder teilweise für öffentliche elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden, der zur Durchführung des Artikels 19 § 1 des GEK angenommen wurde.
Diese Abteilung enthält die BIPT-Beschlüsse über die Anträge auf Übertragung oder Vermietung von Nutzungsrechten, sowie die Informationen über den Verkauf, die Vermietung oder die Beendigung des vorübergehenden Übertragungs- oder Vermietungsvertrages.
- Beschluss vom 16. April 2024 über den Übertragung von Nutzungsrechten für das 3600-MHz-Band von NRB an Proximus
- Beschluss vom 26. September 2023 über den Antrag auf die Vermietung von Funkfrequenznutzungsrechten für das 3600-MHz-Band von NRB an e-BO
- Beschluss vom 10. Januar 2023 über die Bitte um Übertragung von Nutzungsrechten für das Funkfrequenzband 2520-2535/2640-2655 MHz von Citymesh SA auf Citymesh Mobile SA
- Beschluss vom 20. juli 2016 über den Antrag auf Übertragung der Nutzungsrechte von Gigaweb an Gridmax
- Beschluss vom 23. Dezember 2015 über den Antrag auf Übertragung der Nutzungsrechte von b.lite und Mac Telecom an Broadband Belgium
- Beschluss vom 1. November 2015 über den Antrag auf Übertragung der Nutzungsrechte von World Class Wireless an New Line Networks
- Beschluss vom 1. November 2015 über den Antrag auf Übertragung der Nutzungsrechte von Global Colocation Services an New Line Networks
Kontaktstelle
BIPT - Strategische Zelle - Seltene Ressourcen
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
Letzte Aktualisierung am 21.06.2024