Kraft des Artikels 13 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation hat das BIPT die folgenden Aufträge:

  • die Verwaltung des Funkfrequenzspektrums;
  • die Prüfung der Anträge auf Nutzung des Funkfrequenzspektrums mit Ausnahme der Anträge in Bezug auf die exklusive Übertragung von Signalen von audiovisuellen und auditiven Mediendiensten;
  • die Koordinierung der Funkfrequenzen auf nationaler und internationaler Ebene;
  • die Kontrolle der Funkfrequenznutzung. 

Die drei Gemeinschaften (Französische, Flämische und Deutschsprachige) sind damit beauftragt, die Anträge auf Funkfrequenznutzung für Hör- und Fernsehfunkdienste zu untersuchen.

Funkgeräte, die auf den Markt gebracht werden und für die Nutzung in Belgien bestimmt sind, müssen dem belgischen Frequenzplan entsprechen. Die nationale Tabelle für Frequenzzuweisung umfasst vier Spalten, die folgende Information beinhalten:

  • Spalte 1: Diese Spalte deutet das Frequenzband, wovon in jener Reihe Rede ist, an.
  • Spalte 2: In dieser Spalte wird für jedes Frequenzband die zivile/militärische Verteilung in Belgien angedeutet.
     
           Ziviles band
      Geteiltes band
      Militärisches band
  • Spalte 3: In dieser Spalte werden für jedes Frequenzband die Zuweisungen in Belgien angedeutet.  Eine Zuweisung betrifft die Nutzung eines Frequenzbandes für einen Funkdienst, wie sie durch die Internationale Fernmeldeunion festgelegt worden ist. Dienste, deren Namen in „Großbuchstaben“ gedruckt sind (z.B. FESTNETZ), werden als „primäre“ Dienste bezeichnet, und Dienste, deren Namen in „normaler Schriftgröße“ gedruckt sind (z.B. Mobilfunk), werden als „sekundäre“ Dienste bezeichnet (siehe Absätze 5.28 bis 5.31 der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion). 
  • Spalte 4: In dieser Spalte werden für jedes Frequenzband die erlaubten Anwendungen in Belgien angedeutet.

Die Frequenztabelle kann in Englisch, Französisch oder Niederländisch eingesehen werden.

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