Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) spiegeln die Kosten wider, die ein Unternehmen zur Selbstfinanzierung benötigt, zum Teil bei seinen Aktionären (Eigenkapital) und zum Teil bei Dritten (Schulden). Diese Kosten werden zur Bestimmung der regulierten Preise von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht verwendet.
Geltender Regulierungsrahmen
Der Beschluss vom 23. Juli 2019 legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in allen Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Oktober 2019 verwendet werden.
Frühere Beschlüsse
- 26. Februar 2015: WACC 2015
- 4. Mai 2010: WACC 2010
- 23. Januar 2008: WACC 2008
- 22. November 2006: WACC 2007
- 9. November 2005: WACC 2006