Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) spiegeln die Kosten wider, die ein Unternehmen zur Selbstfinanzierung benötigt, zum Teil bei seinen Aktionären (Eigenkapital) und zum Teil bei Dritten (Schulden). Diese Kosten werden zur Bestimmung der regulierten Preise von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht verwendet.

Geltender Regulierungsrahmen

Der Beschluss vom 23. Juli 2019 legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in allen Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Oktober 2019 verwendet werden.

Frühere Beschlüsse

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