Diese Märkte betreffen den Einzelhandelsverkauf von internationalen Festnetztelefondiensten für Privat- und Geschäftskunden.
Geltender Regulierungsrahmen
Der Beschluss vom 11. August 2006 stellt fest, dass auf diesen Märkten tatsächlich wirksamer Wettbewerb herrscht und, dass sie nicht reguliert werden sollten.