Dieser Markt betrifft den Großkunden-Zugang und -Verbindungsaufbau in Mobiltelefonnetzen. Der Zugang und der Verbindungsaufbau ermöglichen es virtuellen Betreibern (MVNOs), das Netz der Mobilfunkbetreiber zu nutzen. Der Zugang und der Verbindungsaufbau werden im Allgemeinen von den Mobilfunkbetreibern gemeinsam bereitgestellt, so dass sie als Teil desselben Marktes betrachtet werden können.
Geltender Regulierungsrahmen
Der Beschluss vom 2. Mai 2007 stellt fest, dass auf diesem Markt tatsächlich wirksamer Wettbewerb herrscht und, dass er nicht reguliert werden sollte.
Date | Document |
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31. Oktober 2006 | Sektorbezogene Konsultation |
17. Januar 2007 | Zusammenfassung der Konsultation |
26. Februar 2007 | Gutachten des Wettbewerbsrates |
21. März 2007 | Reaktion des BIPT auf das Gutachten des Wettbewerbsrates |
23. April 2007 | Stellungnahme der Europäischen Kommission |
2. Mai 2007 | Beschluss des BIPT |