Seit dem 15. Juni 2017 dürfen Telekombetreiber den Nutzern, die in EU-Ländern reisen, keine Roaming-Gebühren zusätzlich zum Inlandspreis mehr anrechnen.
Es gibt jedoch drei Ausnahmen von diesem Grundsatz, einschließlich der Ausnahme, die einem Betreiber unter bestimmten Bedingungen von der Regulierungsbehörde gewährt wird. Eine solche Ausnahme kann gewährt werden, wenn ein Roaminganbieter nicht in der Lage ist, alle mit der Bereitstellung dieser Dienste verbundenen Kosten zu decken.
Bis zum 1. Juli 2020 genoss Voo Mobile (eine Tochtergesellschaft der Nethys-Gruppe) von dieser Ausnahmeregelung. Diese wurde erstmalig am 24. Mai 2017 gewährt , bevor sie am 19. Mai 2018 und 13. Juni 2019 verlängert wurde.
Derzeit hat kein belgischer Betreiber eine solche Ausnahmeregelung.